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Arizona: Berufungsgericht kassiert Strafmaß nach KI-Video eines Getöteten

Das Berufungsgericht von Arizona hat die Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gegen Gabriel Paul Horcasitas aufgehoben. Anlass ist ein KI-Video des getöteten Christopher Pelkey, das bei der Strafanhörung gezeigt wurde. Der Schuldspruch bleibt bestehen, über die Strafe wird neu entschieden.

Nachrichten.fr · 10.10.2026 · 05:00 Uhr

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KI-Illustration

Phoenix, 10.10.2026: Der Arizona Court of Appeals hat die Haftstrafe gegen Gabriel Paul Horcasitas aufgehoben, weil bei der Strafzumessung ein mit künstlicher Intelligenz erzeugtes Video des Opfers berücksichtigt wurde. Die Strafe lag bei zehn Jahren und sechs Monaten. Den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung nach amerikanischem Recht ließ das Gericht unangetastet. Das zuständige Gericht im Bezirk Maricopa muss nun erneut über das Strafmaß befinden.

Das Video war bei der Strafanhörung im Mai 2025 vorgeführt worden. Angehörige von Christopher Pelkey, der 2021 getötet worden war, hatten damit ein digitales Abbild des Mannes geschaffen. Die Figur richtete sich an Pelkeys Familie, an das Gericht und an den Verurteilten. Die Angehörigen wollten dem Richter nach eigener Darstellung vermitteln, wie Pelkey zur Vergebung stand und was ihn als Mensch ausmachte.

Pelkey wurde am 13. November 2021 an einer roten Ampel in Chandler, einem Vorort von Phoenix, erschossen. Dem Berufungsgericht zufolge ging der Tat ein Streit im Straßenverkehr voraus. Eine Jury wies Horcasitas' Berufung auf Notwehr zurück und sprach ihn der fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung anderer schuldig.

Richter Todd Lang sah das KI-Video bei der Anhörung und bewertete die Darstellung als aufrichtig. Er verhängte zehn Jahre und sechs Monate Haft und blieb damit nicht hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, sondern ging darüber hinaus. Vor der Vorführung hatten bereits neun Angehörige und Freunde Pelkeys persönlich geschildert, wie sich die Tat auf ihr Leben auswirkte.

Am 30. September 2026 entschied das Berufungsgericht einstimmig, die künstlich erzeugte Aussage gebe Pelkeys Gedanken nicht verlässlich wieder. Das Video halte weder ein reales Geschehen noch eine frühere Äußerung des Getöteten fest. Die gesprochenen Worte stammten laut dem dreiköpfigen Richtergremium vielmehr aus den Vorstellungen seiner Schwester. Dass sie bei der Strafzumessung einbezogen wurden, machte das Verfahren in diesem Punkt nach Auffassung der Richter grundlegend unfair.

Für Horcasitas bedeutet die Entscheidung weder einen Freispruch noch einen neuen Strafprozess. Verhandelt wird allein die Sanktion. Seine Verteidigung hatte vorgebracht, die Aussagen des digitalen Abbilds weder sinnvoll prüfen noch wirksam entkräften zu können. Die Anklage hielt dem entgegen, die Darstellung entspreche den Werten und Überzeugungen, die Pelkey schriftlich hinterlassen habe.

Der Fall zählt zu den seltenen Verfahren, in denen eine täuschend echt wirkende KI-Darstellung die Strafzumessung beeinflusste und danach Gegenstand einer Berufungsentscheidung wurde. Das Gericht stellte das Recht der Angehörigen, vor der Strafentscheidung gehört zu werden, nicht in Frage. Unzulässig war nach seinem Urteil aber, dem Getöteten mit einer künstlichen Stimme Aussagen in den Mund zu legen, die er selbst nie aufgezeichnet hatte.

Nachrichten.fr verweist als Quellen auf das Urteil des Arizona Court of Appeals in der Sache State v. Horcasitas vom 30. September 2026 sowie auf Berichte der Associated Press vom 1. Oktober 2026 und von Franceinfo vom 9. Oktober 2026.

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